Allgemeine Geschäftsbedingungen / Beförderungsvertrag

Allgemein

1.1 Peter Reinalter (Tandem Paragliding Tirol) veranstaltet Gleitschirm Tandemflüge. Er ist in diesem Sinne Beförderer und Vertragspartner (Beförderungsvertrag).

1.2 Die Beförderung von Personen im Tandemparagleiter und alle sonstigen Dienstleistungen die Peter Reinalter erbringt, unterliegen dem österreichischen Recht, insbesondere den luftfahrtgesetzlichen Bestimmungen, sowie den folgenden Bedingungen.

1.3 Vor Antritt des Fluges hat der Passagier (bei Kindern ein Erziehungsberechtigter bzw. eine erwachsene Begleitperson) diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen durchzulesen und bestätigt, dass er die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Teilnahme an der Veranstaltung, insbesondere an den Sport- und Outdoor-Aktivitäten, erfüllt.

1.4 Unmittelbar vor dem Start wird der Passagier vom Piloten in die Startvorgänge eingewiesen. Sollte der Passagier diese Einweisung nicht verstehen oder ihr aus irgendeinem Grunde nicht Folge leisten können, so hat er dies dem Piloten unverzüglich mitzuteilen.

Versicherung und Haftungsbeschränkungen

2.1 Zu Gunsten des Tandempassagiers und der mit ihm beförderten Güter ist eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung abgeschlossen.

2.2 Eine Ersatzpflicht des Beförderers ist nur dann gegeben, wenn der Schaden durch eine Handlung oder Unterlassung von Peter Reinalter (Tandem Paragliding Tirol) oder Personen, derer er sich zur Erfüllung des Beförderungsvertrages bedient, vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Eine Haftung ist jedenfalls dann nicht gegeben, wenn von Seiten des Beförderers und den selbsständigen Piloten alle erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung des Schadens getroffen wurden, oder diese Maßnahmen nicht getroffen werden konnten. Die Haftung des Beförderers beschränkt sich für die mitbeförderten Güter des Tandempassagiers auf die Höhe der dafür abgeschlossenen Versicherung. Darüberhinausgehende Ansprüche können nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit geltend gemacht werden.

2.3 Für die stoßsichere Verpackung mitgeführter Foto- und Filmgeräte sowie sonstiger Wertgegenstände ist der Passagier selbst verantwortlich. Die Gegenstände sind so zu befestigen, dass ein Verlust im Laufe des Fluges ausgeschlossen werden kann. Spitze, scharfe oder gläserne Gegenstände, Waffen, unter Druck stehende Behälter, Spreng- und Zündmittel sowie pyrotechnische Leuchtsätze dürfen nicht auf den Flug mitgenommen werden.

2.4 Peter Reinalter (Tandem Paragliding Tirol) haftet nicht für Schäden, die auf dem Wege zum Startplatz und vom Landeplatz eintreten.

2.5 Ausschluss oder Beschränkung der Haftung gelten sinngemäß auch zugunsten der Angestellten, selbständigen Tandempiloten und Bevollmächtigten von Peter Reinalter (Tandem Paragliding Tirol).

Meldepflicht von Gesundheitsbeeinträchtigungen

3.1 Der Passagier ist verpflichtet, Peter Reinalter (Tandem Paragliding Tirol) und den jeweiligen Tandempiloten darauf hinzuweisen, wenn aufgrund seines Gesundheitszustandes ein erhöhtes Risiko für ihn besteht, oder er dadurch Einschränkungen in seinen Bewegungen hat, die zu einer erhöhten Verletzungsgefahr bei Start und Landung führen könnten.

3.2 In jedem Fall meldepflichtig sind:
– schwere Unfälle innerhalb der letzten 12 Monate.
– Einschränkungen im Bewegungsapparat.
– ernsthafte Erkrankungen an Herz, Wirbelsäule, Bandscheiben, sowie Bluthochdruck, Organleiden oder Ähnlichem. „Ernsthaft“ bedeutet, sobald man in ärztlicher Behandlung war oder ist.
– innerhalb der letzten 12 Monate an seelischen oder psychischen Defekten gelitten hat oder daran noch leidet.
– innerhalb der letzten 12 Stunden Alkohol zu sich genommen hat.

3.3 Bei Unklarheit über die fliegerische Tauglichkeit besteht die Verpflichtung sich bei Peter Reinalter (Tandem Paragliding Tirol) über die Tauglichkeit zu informieren.

Ausrüstung

4.1 Der Passagier verpflichtet sich, entsprechende Kleidung (wetter- und windfest, geeignet für Verschmutzung), wenn möglich feste Schuhe (über die Knöchel reichend) und Handschuhe zu tragen.

4.2 Peter Reinalter (Tandem Paragliding Tirol) verpflichtet sich, Helm und Flugausrüstung zur Verfügung zu stellen.

Termine und Durchführung

5.1 Peter Reinalter (Tandem Paragliding Tirol) bietet ganzjährig Tandemflüge an. Einschränkungen dazu ergeben sich durch das Wetter und in den einzelnen Fluggebieten aufgrund der Betriebszeiten von den Bergbahnen.

5.2 Peter Reinalter (Tandem Paragliding Tirol) weist ausdrücklich darauf hin, dass trotz fest vereinbarter Termine kein Anspruch auf Durchführung der Tandemflüge besteht, wenn dies die Witterungsverhältnisse am Fluggebiet nicht zulassen. Bei Terminverschiebung oder kurzfristigem Ausfall besteht kein Anspruch auf Schadenersatz, Rückerstattung oder Erstattung sonstiger entstandener Aufwendungen. Der Anspruch auf Nachholung des Fluges bleibt jedoch bestehen. Peter Reinalter (Tandem Paragliding Tirol) ist sehr bemüht rechtzeitig Informationen über die Durchführbarkeit des Fluges zu geben.

5.3 Wetterbedingte Absagen bedürfen keiner objektiven Nachweise, es genügt der subjektive Eindruck des verantwortlichen Piloten.

5.4 Sollte der Tandem-Flug wegen der Witterungsverhältnisse oder aus anderen Gründen am vereinbarten Termin nicht stattfinden können, müssen Tandempassagiere selbst dafür Sorge tragen, mit ihrem Piloten einen neuen möglichen Termin zu vereinbaren. Ersatz für eventuell anfallende Anreise- oder Unterkunftskosten kann grundsätzlich nicht geleistet werden.

5.5 Die Flugdauer ist abhängig von diversen Wettereinflüssen, was zur Folge hat, dass keine einheitliche Flugzeit garantiert werden kann.

5.6 Der Passagier ist verpflichtet bei Start und Landung sowie während des Fluges den Anweisungen des Piloten Folge zu leisten.

Zahlungskonditionen, Gültigkeit der Gutscheine & Stornierungen

6.1 Die schriftliche oder mündliche Anmeldung stellt einen rechtskräftigen Vertrag dar. Leistungsumfang und Preise sind den jeweils gültigen Veranstaltungsbeschreibungen zu entnehmen und beziehen sich auf eine Person.

6.2 Bei Buchung eines Tandemfluges oder eines Gutscheins ist des Kaufpreises sofort zu bezahlen. Bei telefonischer oder mündlicher Buchung ist der Flugpreis unmittelbar nach Durchführung des Fluges zahlbar.

6.3 Die Gültigkeitsdauer aller Gutscheine beträgt drei Jahre ab dem Datum der Ausstellung. Darüber hinaus kann die Gültigkeitsdauer nur mit Absprache (Grund, eventuelle Preisänderung, Angebotsverfügbarkeit, etc.) verlängert werden. Ein Weiterverkauf oder eine Barablösung eines Gutscheines ist nicht möglich. Eine Rückgabe der Gutscheine ist nicht möglich.

6.4 Einzulösende Gutscheine sind am Flugtag mitzubringen und dem Piloten vorzulegen.

6.5 Ansprüche auf Rückzahlung des Kaufpreises bestehen nach dem KSchG innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Gutscheines bzw. Tickets der Vertriebspartner ohne Angabe von Gründen. Es genügt die Rücksendung des Gutscheines bzw. Stornierung innerhalb dieser Frist.

6.6 Ein Rücktritt des Teilnehmers vom Vertrag ist bis am Vortag der Veranstaltung kostenlos, bei Rücktritt am Veranstaltungstag fallen 100% Stornogebühren an.

Nutzungsrecht von Bild- und Filmmaterial

7.1 Der Fluggast stimmt einer etwaigen Verwendung der durch Peter Reinalter (Tandem Paragliding Tirol) bzw. dessen Piloten während bzw. vom Flug angefertigten Fotos und Filmaufnahmen zu Werbezwecken etc. zu.

7.2 Texte, Bilder und Grafiken sowohl gedruckt als auch auf dieser Internetseite dürfen nur nach ausdrücklicher Genehmigung der Eigentümer verwendet werden.

Risikobelehrung

8. Obwohl ein Tandemflug im Allgemeinen eine harmlose und ungefährliche Angelegenheit ist, wird bestätigt, über die eventuellen Unfallgefahren des Tandemfluges informiert worden zu sein, insbesondere darüber, dass auch bei größter Sorgfalt und optimalem Flugverlauf insbesondere beim Start und der Landung, unrichtiges Aufkommen, Auftreten oder Stürze, Unfälle mit nicht unerheblichen Verletzungsfolgen (z.B. Verstauchungen, Säulenverletzungen, Gehirnerschütterungen, Knochenbrüchen u.v.m.) passieren können. Dieses allgemeine Verletzungsrisiko bei der Start-, Flug- und Landephase kann sich durch windbedingten Einfluss, welcher zu einem unruhigen Flugverlauf und auch zu einer harten Landung führen kann, erhöhen. Schließlich ist dem Passagier auch bewusst, dass das Extremrisiko darin besteht, dass ein Absturz auch zum Tod führen kann.

Schlussbestimmungen

9.1 Für alle Streitigkeiten aus diesem Beförderungsvertrag gilt ausschließlich österreichisches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das für 6170 Zirl zuständige Bezirks- bzw. Landesgericht.

9.2 Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit in allen übrigen Punkten unberührt. An ihre Stelle soll eine angemessene Regelung treten, die den unwirksamen Bestimmungen am ehesten entspricht.

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